Lassen Sie Ihre Dachfläche nicht ungenutzt, sondern sichern Sie sich zusätzliche Erträge durch die Vermietung ungenutzter Flächen zur Installation einer Photovoltaikanlage.
Sichere und langfristige Mietverträge (20 Jahre Mindestlaufzeit mit Verlängerungsoptionen um 5 Jahre) garantieren Ihnen kalkulierbare Einnahmen ohne Investitionsrisiko. Mit einer Solarstromanlage auf dem Dach zeigen Sie außerdem Ihr Engagement für den Umweltschutz.
Ihr Dach sollte mindestens 500 qm (bei Flachdächern mindestens 1500 qm) groß, schattenfrei und in gutem baulichen Zustand sein. DachneigungDachneigung
Gibt den Winkel („Schräge/Steilheit“) einer Dachfläche. Durch spezifische Montagesysteme können die Module auch bei ungünstiger Dachneigung in eine geeignete Position gebracht werden. Die Sonnenstrahlen sollten zur optimalen Nutzung im rechten Winkel auf das Modul treffen.
von 0 - 40°und eine Ausrichtung nach Süden (+/- 40°) sind erforderlich. Werden Sie Vermieter für die Sonne!
| Gesellschaftsform |
| Das Konzept einer Bürgersolaranlage sieht die Gründung einer Betreibergesellschaft in der Rechtsform „GmbH & Co. KG“ vor. Komplementärin (= die unbeschränkt haftende Gesellschafterin) wird die Solarkraftwerk Stiens GmbH. |
| Investitionssumme |
| Jeder Investor kann sich ab einer Mindesteinlage von € 15.000,- als Kommanditist (= beschränkt, nur mit der Investitionseinlage, haftender Gesellschafter) an der ‚Gesellschaft beteiligen. |
| Investorenzielgruppe |
| Diese unternehmerische Beteiligungsform richtet sich an Investoren, die eine langfristige Geldanlage im Bereich der erneuerbaren Energien suchen. Die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt über mehrere Jahre verteilt. Für Anleger, die laufende oder gleichmäßige Ausschüttungen oder eine endfällige Rückzahlung anstreben, ist das Angebot daher nicht geeignet. |
| Mittelherkunft und Mittelverwendung |
| Die Gesamtinvestitionssumme wird zu ca. 30% aus den Einlagen der Gesellschafter und zu ca. 70% durch ein Darlehen, welches die Betreibergesellschaft aufnimmt, finanziert. |
| Standortwahl und Qualitätssicherung |
| Die Mitarbeiter der Solartechnik Stiens GmbH & Co. KG prüfen bei Ihren deutschlandweiten Akquise-Tätigkeiten mögliche Projektstandorte und angebotene Dachflächen auf Ihre Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit. |
| Die gesetzlich garantierte EinspeisevergütungEinspeisevergütung Wird erzeugter Solarstrom von einer in Deutschland installierten, netzgekoppelte PV-Anlage in das allgemeine Stromnetz eines Netzbetreibers eingespeist, so erhält der Anlagenbetreiber derzeit eine durch das Erneuerbare Energien Gesetz festgelegte Vergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung pro kWh richtet sich nach der Anlagenart und -größe sowie dem Jahr der Inbetriebnahme. (EEGEEG EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das EEG fördert bundesweit den Ausbau von erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung. Es sollen Klimaschutz, Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung erreicht werden. Zudem regelt das Gesetz die Abnahme und Vergütung von aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch die Netzbetreiber und damit auch Strom aus Photovoltaikanlagen. Entrichtet wird jeweils der gültige Vergütungssatz vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres an den PV-Anlagenbetreiber durch den Netzbetreiber. ) sichert über 20 Jahre kalkulierbare Einnahmen und danach zusätzliche Erlöse durch Stromverkauf. Eine Photovoltaikanlage hat eine Leistungsgarantie von bis zu 25 Jahren. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt 35 Jahre. Diese lange Laufzeit garantiert langfriste Rendite. Die durchschnittliche Gewinnausschüttung pro Jahr liegt bei ca. 5 % -7 %. |
| Haben Sie Interesse an der Beteiligung an einer Bürgersolaranlage, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Gerne informieren wir Sie über aktuelle Projekte und halten Sie über unsere Verteilerliste per E-Mail oder per Post auf dem Laufenden. |