Die Solarförderung wird 2012 in zwei Schritten deutlich gekürzt, um 15 Prozent zum 1. Januar 2012 und voraussichtlich um weitere 15 Prozent zum 1.7.2012. Damit wird die Förderung 2012 nach dem derzeit gültigen EEGEEG
EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das EEG fördert bundesweit den Ausbau von erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung. Es sollen Klimaschutz, Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung erreicht werden. Zudem regelt das Gesetz die Abnahme und Vergütung von aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch die Netzbetreiber und damit auch Strom aus Photovoltaikanlagen. Entrichtet wird jeweils der gültige Vergütungssatz vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres an den PV-Anlagenbetreiber durch den Netzbetreiber.
doppelt so stark reduziert wie 2011.
Mit Vergütungsätzen zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent pro Kilowattstunde erreicht die Förderhöhe für neue Solarstromanlagen in allen Klassen damit das Preisniveau privater Stromtarife in Deutschland. Zum 1. Juli werden sie voraussichtlich auf 15,25 Cent bis 20,77 Cent sinken. Die Absenkung zum 1. Juli 2012 wird auf Basis der Marktentwicklung im Zeitraum Oktober 2011 bis April 2012 errechnet und offiziell bis Ende Mai bekannt gegeben.
Quelle: BSW Solar

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